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Mitsprache ist uns wichtig.
Nach dem Heimgesetz, dem alle Einrichtungen der stationären Altenhilfe unterliegen, „wird die Mitwirkung der Heimbewohner und -bewohnerinnen gefordert.“ Hierzu ist ein Heimbeirat, der von den Bewohner(inne)n als Interessenvertretung gewählt wird, verpflichtend. Ist dies nicht möglich, werden von der zuständigen Behörde und der Einrichtungsleitung ehrenamtliche Heimfürsprecher bestellt, die die Aufgaben des Heimbeirats übernehmen. Bewohner(inne)n sowie deren gesetzlichen Vertreter können der Behörde Vorschläge zur Auswahl des Heimfürsprechers unterbreiten.
Doch für uns ist der Heimbeirat nicht nur Pflicht. Uns ist er wichtig und seine Ideen und Anregungen finden Gehör und werden im Alltag des Diakoniewerks Elisabethhaus berücksichtigt. Er ist aktiv an den die Einrichtung betreffenden Entscheidungen beteiligt. Er trifft sich regelmäßig und auf Wunsch des Heimbeirats nimmt der Einrichtungsleiter oder dessen Vertretung an allen Sitzungen teil.
Aufgabe des Heimbeirats.
Die Mitglieder des Heimbeirates vertreten die Interessen und Belange der Bewohner/-innen (§10HeimG.) In den Heimbeirat können nach der neuen Heimmitwirkungsverordnung auch Personen, die, wie zum Beispiel Angehörige, Betreuerinnen oder Vertreterinnen von örtlichen Seniorenvertretungen, nicht im Heim wohnen, gewählt werden (§3 Abs. 2 Heimmitwirkungsverordnung). Die Wahl des Heimbeirates findet alle zwei Jahre statt.
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